Mit Nominalbetragssystemen kann das Risiko der allgemeinen und der individuellen versorgungswirksamen Bezügeentwicklung ausgeschaltet und die Flexibilität im Hinblick auf die Leistungshöhe vergrößert werden. Während sich in älteren Versorgungsplänen meist Einheitsrenten – möglicherweise dienstzeitabhängig gestaffelt – für alle Mitarbeiter finden, wird in neueren Versorgungsplänen zur Sicherstellung einer leistungsbezogenen und bedarfsorientierten Versorgung eine nach Einkommenshöhe unterscheidende Leistungsbemessung berücksichtigt. Zu erwähnen sind einkommensbezogene oder tarifgruppenabhängige Festrentensysteme, bei denen sich Unterschiede in der Einkommenshöhe auch entsprechend in der Betriebsrentenhöhe widerspiegeln.

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