Bei gehaltsabhängigen Leistungssystemen wird die Betriebsrente – neben dem Dienstzeitelement – nur von der Höhe des vor Eintritt des Versorgungsfalls bezogenen ruhegeldfähigen Entgelts bestimmt. Sie baut sich meist durch einheitliche, gehaltsprozentuale Steigerungsbeträge pro Dienstjahr auf, wobei eine bestimmte Höchstrente i. d. R. nach Ableistung eines vollen Berufslebens erzielt wird.

Durch das Anknüpfen an das letzte aktive Einkommen soll sichergestellt werden, dass das angestrebte betriebliche Versorgungsziel automatisch mit der individuellen Einkommensentwicklung Schritt hält. Sowohl normale tarifliche als auch karrierebedingte Einkommenserhöhungen bewirken unmittelbar ein entsprechendes Ansteigen der betrieblichen Rentenanwartschaft. Damit steht die personalpolitische Attraktivität dieser teildynamischen Leistungssysteme außer Frage. Allerdings wird die Höhe der betrieblichen Versorgungslasten von externen Faktoren beeinflusst; bei geringeren Ertragsaussichten und Finanzierungsspielräumen der Unternehmen können in der Gehaltsabhängigkeit eines Versorgungssystems Zukunftsrisiken enthalten sein, zumal eine Anpassung an geänderte wirtschaftliche und sozialpolitische Rahmenbedingungen nur in Grenzen möglich ist.

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