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Arbeitgeber/Wohnstaat/Mitgliedsstaat | Anzuwendende Rechtsvorschrift [im Regelfall] | Prüfung durch |
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Ein Arbeitgeber | Staat, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat | Träger im Wohnstaat |
Verschiedene Arbeitgeber, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat haben | Staat, in dem die Arbeitgeber ihren Sitz haben | Träger im Wohnstaat |
Verschiedene Arbeitgeber, die ihren Sitz im Wohnstaat und in einem anderen Mitgliedsstaat haben | Mitgliedsstaat, in dem der Arbeitnehmer nicht seinen Wohnsitz hat | Träger im Wohnstaat |
Verschiedene Arbeitgeber, die ihren Sitz im Wohnstaat und in verschiedenen anderen Mitgliedsstaaten haben | Wohnstaat des Arbeitnehmers | Träger im Wohnstaat |
Selbstständige Tätigkeit in einem Staat | Staat, in dem die Selbständigkeit ausgeübt wird | Träger im Wohnstaat |
Selbstständige Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten und darunter im Wohnstaat | Wohnstaat, wenn sie den wesentlichen Teil der Tätigkeit dort ausüben | Träger im Wohnstaat |
Selbstständige Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten und keiner dieser Staaten ist der Wohnstaat | Staat, in dem der Mittelpunkt der Tätigkeit liegt | Träger im Wohnstaat |
Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedstaaten | Mitgliedstaat, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird | Träger im Wohnstaat |
Beschäftigung als Beamter und Tätigkeit bei einem Arbeitgeber | Mitgliedstaat, in dem die Tätigkeit als Beamter ausgeübt wird | Träger im Wohnstaat |
Beschäftigung für einen Arbeitgeber in einem Staat und Telearbeit im Wohnstaat für diesen Arbeitgeber im Umfang zwischen 25 % und weniger als 50 % | Mitgliedstaat, in dem die Arbeitgeber seinen Sitz hat | Ausnahmevereinbarung über zuständigen Träger |
Beschäftigung für verschiedene Arbeitgeber in einem Staat und Telearbeit im Wohnstaat für diesen Arbeitgeber im Umfang zwischen 25 % und weniger als 50 % | Mitgliedstaat, in dem die Arbeitgeber seinen Sitz hat | Ausnahmevereinbarung über zuständigen Träger |
Beschäftigung für verschiedene Arbeitgeber in verschiedenen Staaten und Telearbeit im Wohnstaat für diesen Arbeitgeber | Prüfung der Tätigkeit als mehrfachbeschäftigte Person | Träger im Wohnstaat |
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