In der Rentenversicherung und in der Unfallversicherung wird Waisenrente bis zur Vollendung des 18. oder 27. Lebensjahres gewährt, wenn und solange das Kind sich u. a. in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Waisen erhalten die Waisenrente anrechnungsfrei, wenn sie nach dem 30.6.2015 das 18. Lebensjahr vollenden und neben der Waisenrente Einkommen, wie z. B. die Ausbildungsvergütung, beziehen.

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