Der Bergmannversorgungsschein ist Grundlage eines besonderen Berufsunfähigkeitsschutzes für Bergleute. Einen Bergmannsversorgungsschein können Untertagearbeiter im Bergbau nach einer bestimmten Beschäftigungszeit erhalten, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen die Untertagearbeit (bzw. ihr gleichgestellte Tätigkeiten) aufgeben mussten. Zum Schutz gehören eine Beschäftigungspflicht sowie besondere Kündigungsschutzregelungen.
Arbeitsrecht: Die Sondervorschriften für Bergmänner gelten nur in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland. In NRW und Saarland gibt es einen eigenständig ausgebildeten Sozialschutz (NRW-Gesetz v. 20.12.1983, GVBl S. 635; Saarland-Gesetz i. d. F. v. 16.10.1981, ABl S. 825).
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