Überblick

Der Arbeitgeber ist für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen der bei ihm tätigen Arbeitnehmer verantwortlich. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes und es wird ermittelt, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Um diese Gefährdungen zu ermitteln, bietet es sich an, die Belegschaft um Auskunft zu fragen. Werden solche Belegschaftsbefragungen sinnvoll ein- und gut umgesetzt, bieten sie eine Rundumschau potenzieller Gefährdungen am Arbeitsplatz.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Belegschaftsbefragung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie kann als Mittel der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG stattfinden. Da es sinnvoll ist, den Betriebsrat, wenn er vorhanden ist, einzubinden, sind Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nrn. 7, 14 BetrVG zu beachten. Auch datenschutzrechtlich ist die Belegschaftsbefragung nach § 26 BDSG als zulässiger Eingriff einzuordnen.

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