Man kann vertreten, dass sich eine Pflicht zur Teilnahme an der Befragung aus den sog. "arbeitsvertraglichen Nebenpflichten" des Arbeitnehmers ergeben kann. Wie sinnvoll es ist, eine solche Befragung zu erzwingen, sei aber dahingestellt. Grundsätzlich sollte die Teilnahme an der Befragung daher freiwillig sein.

 
Praxis-Tipp

Schaffung gesunder Arbeitsplätze

Es sollten Anreize zur Teilnahme an der Befragung geschaffen werden durch eine klare Kommunikation über das Ziel der Befragung (Schaffung gesunder Arbeitsplätze),

  • durch sichtbare aus der Befragung abgeleitete Schritte zur Verbesserung der Gesundheitssituation,
  • durch ein gemeinsames Vorgehen von Arbeitgeber und Betriebsrat und
  • durch ein klares Feedback an die Befragten, z. B. im Rahmen einer Betriebs- oder Mitarbeiterversammlung.

Die Motivation zur Teilnahme wird insbesondere dadurch positiv beeinflusst, dass den Beschäftigten verdeutlicht wird, dass jeder Arbeitnehmer einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme leistet.

Es ist auch möglich, für Teilnehmer einer Befragung im Rahmen einer Verlosung kleinere Belohnungen auszuloben. Dazu erforderliche Daten müssen jedoch aus Datenschutzgründen getrennt erfasst werden.

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