Die Beitragsgruppen sind in den Meldungen mit dem 4-stelligen numerischen Schlüssel zu verschlüsseln. Die Beiträge sind im Beitragsnachweis-Datensatz nach Beitragsgruppen getrennt anzugeben.

Die Beitragsgruppen werden im Beitragsnachweis numerisch aufgeführt. Es gelten folgende Schlüssel, die sich aus dem Beitragsgruppenschlüssel eines Versicherungszweiges ableiten:

 
Beitrag zur Krankenversicherung  
kein Beitrag 0000
allgemeiner Beitrag 1000
ermäßigter Beitrag 3000
Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung 4000
Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung 5000
Pauschalbetrag für geringfügig Beschäftigte 6000
Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung  
Firmenzahler 9000
Beitrag zur Rentenversicherung  
kein Betrag 0000
voller Betrag 0100
halber Betrag (Arbeitgeber) 0300
Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte 0500
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung  
kein Beitrag 0000
voller Beitrag 0010
halber Beitrag (Arbeitgeber) 0020
Beitrag zur Pflegeversicherung  
kein Beitrag 0000
voller Beitrag 0001
halber Beitrag 0002
Insolvenzgeldumlage 0050
Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen  
Umlagebeträge für den Ausgleich nach dem AAG bei Krankheit U1
Umlagebeträge für den Ausgleich nach dem AAG bei Mutterschaft U2

2.1 Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung

Die Krankenversicherungsbeiträge der krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sind entweder unter der Beitragsgruppe 1000 oder der Beitragsgruppe 3000 ohne Zusatzbeiträge aufzuführen. Im Beitragsnachweis-Datensatz sind die Zusatzbeiträge in der Position "Zusatzbeiträge Pflichtbeitrag ZBP" aufzuführen.

Bei freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmern, deren Krankenversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber im Firmenzahlerverfahren gezahlt werden, sind die Zusatzbeiträge gesondert aufzuführen. Der Beitragsnachweis-Datensatz sieht dafür die Position "Zusatzbeitrag KV-Freiw ZBF" vor.

2.2 Besonderheiten für die Pflegeversicherung

Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen ist die Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob für die Krankenversicherung der Schlüssel "0" oder "9" verwendet wird – stets mit "1" oder "2" zu verschlüsseln, wenn Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht. Auch der Beitragszuschlag für Kinderlose und die Berücksichtigung des Beitragsabschlags für Eltern ist im Feld "Beitrag für freiwillig Krankenversicherte zur Pflegeversicherung" auszuweisen.

Der Schlüssel "0" für die Pflegeversicherung kommt nur für solche Personen in Betracht, die in der privaten Pflegeversicherung versichert oder die geringfügig beschäftigt sind. Entsprechendes gilt für Personen, die weder in der sozialen noch in der privaten Pflegeversicherung versichert sind.

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