Überblick

Versorgungsbezüge sind beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge aus Versorgungsbezügen werden aus dem allgemeinen Beitragssatz berechnet. Auch originär als Kapitalleistung konzipierte Versorgungsleistungen sind beitragspflichtig. Der folgende Beitrag beschreibt am Beispiel der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung wann und in welchem Umfang Versorgungsbezüge beitragspflichtig sind, wenn der Empfänger dieser Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Eine abschließende Aufzählung der bei der Festsetzung der beitragspflichtigen Einnahmen zu berücksichtigenden Versorgungsbezüge enthält § 229 Abs. 1 SGB V. Regelungen zur Fälligkeit der Beiträge und deren Abführung enthält § 256 SGB V. Die Beitragsfreiheit von Versorgungsbezügen im Zusammenhang mit dem Mindestbetrag, ergibt sich aus § 226 Abs. 2 SGB V. Erläuterungen enthalten die "Grundsätzlichen Hinweise zu den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen für Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und gesetzliche Renten aus dem Ausland bei Versicherungspflichtigen" (GR v. 29.6.2022).

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