Kurzbeschreibung

Hier wird aufgezeigt, was bei der Einstellung eines beschäftigten Rentners zu beachten ist und welche Unterlagen benötigt werden. Dies geschieht aus lohnsteuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht.

Checkliste zur Anlage beschäftigter Rentner

1. Persönliche Daten

Nachname, ggf. Geburtsname

...........................................................................
 

Vorname

...........................................................................

PLZ, Ort

...........................................................................
 

Geburtsdatum

...........................................................................

Straße

...........................................................................
 

Geburtsort

...........................................................................

RV-Nummer

...........................................................................
 

Familienstand

...........................................................................

Krankenkasse

...........................................................................
 

Staatsangehörigkeit

...........................................................................

Telefon

...........................................................................
 

Handy

...........................................................................

E-Mail

...........................................................................
 

Eintrittsdatum

...........................................................................
     

2. Renten-Status

Vollrente wegen Alter Teilrente wegen Alter
Rente wegen voller Erwerbsminderung Rente wegen Teil-Erwerbsminderung
       

3. Beitragsgruppen (BGR) und Personengruppenschlüssel (PGR) in der Sozialversicherung

Rentenart KV[1] RV ALV BRG-Schlüssel
für Meldungen
Personengruppen-
schlüssel
Altersvollrente          
  • vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Rentenbeginn ab 1.1.2017
3 1 1 3111 120
  • vor Erreichen der Regelaltersrente, Renten- und Beschäftigungsbeginn vor dem 1.1.2017
3 3[2] 1 3311 119
  • nach Vollendung der Regelaltersgrenze
3 3[3] 2 3321 119
Teilrente wegen Alters 1 1 1 1111 101
Rente wegen voller Erwerbsminderung 3 1 0 3101 101
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 1 1 1[4] 1111 101
Renten wegen Todes (Hinterbliebenenrente) 1 1 1 1111 101
Personen, welche die Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente erfüllen, diese jedoch nicht in Anspruch nehmen 1 1 0 1121 101

Benötigte Unterlagen

Rentenbescheid
Erklärung des Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit
Geburtsurkunde(n) der Kinder zur Berücksichtigung in der Pflegeversicherung[5]
Bescheid der Agentur für Arbeit, wenn Arbeitslosenversicherungsfreiheit besteht, weil der Beschäftigte aufgrund seiner Leistungsminderung der Arbeitsvermittlung dauerhaft nicht zur Verfügung steht
   

4. Angaben zum Lohnsteuerabzug

Bei Besteuerung nach den ELStAM

Handelt es sich um das erste Dienstverhältnis (Merker "Hauptarbeitgeber")?
Ja
Nein, zweites oder weiteres Dienstverhältnis
Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.): _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Anwendung der besonderen Lohnsteuertabelle[6]
Altersentlastungsbetrag berücksichtigt[7]
Bei Steuerklasse VI: Ist ein Freibetrag zu berücksichtigen?

Bei Pauschalbesteuerung

Die Besteuerung soll pauschaliert mit 2 % erfolgen
  zulasten des Arbeitgebers
  zulasten des Arbeitnehmers
Die Besteuerung soll pauschaliert mit 20 % erfolgen, da keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung anfallen
  zulasten des Arbeitgebers
  zulasten des Arbeitnehmers
     

5. Arbeitsrecht

Betriebsrat bei der Einstellung beteiligt.[8]
Urlaubsanspruch ermittelt.[9]
Kündigungsfristen dokumentiert.
   

6. Angaben zur Erfassung im Abrechnungssystem

Personengruppe  
Beitragsgruppe  
Tätigkeitsschlüssel ....................
[1] Die Beitragsgruppe gilt nur für krankenversicherungspflichtig Beschäftigte. Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung besteht zugleich auch Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung.
[2] Nur der Beitragsanteil des Arbeitgebers.
[3] Nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.
[4] Nur der Beitragsanteil des Arbeitgebers.
[5] Beitragssatz seit 1.7.2023: 3,4 %. Verminderung des Beitragssatzes bei 2 Kindern auf 3,15 % (= 25,58 EUR), bei 3 Kindern auf 2,9 % (= 23,55 EUR), bei 4 Kindern 2,65 % (= 21,52 EUR) und bei 5 und mehr Kindern auf 2,4 % (= 19,49 EUR). Der Beitragsabschlag für das 2. bis 5. Kind gilt jeweils nur bis zu deren 25. Geburtstag.
[6] Nur bei weiterbeschäftigten Rentnern, die weiterhin rentenversicherungspflichtig sind, ist die allgemeine Lohnsteuertabelle anzuwenden (z. B. Flexirentner oder Regelaltersrentner, die zur Rentenversicherungspflicht optiert haben).
[7] In Lohnabrechnungsprogrammen wird der steuerpflichtige Arbeitslohn i.d.R. automatisch um den Altersentlastungsbetrag gekürzt.
[9] § 3 BUrlG, Tarifverträge etc.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge