Ob und wie ein befristeter Arbeitsvertrag endet bzw. während seiner Laufzeit beendet werden kann, hängt naturgemäß davon ab, ob die Befristungsabrede wirksam ist oder nicht. Im Einzelfall kann sich für den Arbeitgeber sogar die Verpflichtung ergeben, das Arbeitsverhältnis trotz wirksamer Befristung fortzusetzen.
Die gesetzliche Grundlage für die Befristung von Arbeitsverträgen ist im "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge" (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) geregelt.
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