Bei Eintritt der Versicherungspflicht als Selbstständiger ist unter bestimmten Voraussetzungen neben den o. g. Möglichkeiten auch eine dauerhafte Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Diese Option besteht, wenn

  • am 31.12.1998 eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wurde, die nicht rentenversicherungspflichtig war,
  • die Versicherungspflicht als Selbstständiger nach dem 31.12.1998 eintritt und
  • eine ausreichende private Absicherung vorliegt oder der Selbstständige vor dem 2.1.1949 geboren ist.

Die Befreiung ist innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Versicherungspflicht zu beantragen und wirkt immer rückwirkend.[1]

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