Aus Vereinfachungsgründen kann für die Feststellung des Maßstabszinssatzes auf die auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank[1] veröffentlichte Zinsstatistik zurückgegriffen werden. Sie bildet die Gesamtergebnisse für Deutschland (keine regionalen Daten) aufgrund von Stichprobenerhebungen ab. Maßgebend sind die Effektivzinssätze, die bei Vertragsabschluss zuletzt veröffentlicht sind.[2]

Zwischen den einzelnen Arten von Krediten ist zu unterscheiden:

  • Wohnungsbaukredit;
  • Konsumentenkredit;
  • sonstige Kredite.

Für die Bestimmung der Kreditart kommt es lediglich auf den Verwendungszweck an, die Art der Sicherung ist ohne Bedeutung. Auch die Zahlungsweise der Zinsen (monatlich/jährlich) ist ohne Auswirkung auf die Ermittlung des geldwerten Vorteils.

Von dem ermittelten Effektivzinssatz darf ein Abschlag von 4 % vorgenommen werden[3], da die veröffentlichten Effektivzinssätze gewichtete Durchschnittszinssätze darstellen.[4]

 
Praxis-Beispiel

Ermittlung des Zinsvorteils

Ein Arbeitgeber gewährte seinem Arbeitnehmer im März ein Darlehen über 65.000 EUR für den Wohnungsbau. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre bei monatlicher Tilgungsverrechnung und monatlicher Fälligkeit der Zinsen. Der vereinbarte Zinssatz beträgt 1,5 % jährlich.

Ergebnis: Nach der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank vom März des Abschlussjahres betrug der Effektivzinssatz für einen privaten Wohnungsbaukredit mit einer Laufzeit von 5 bis 10 Jahren 1,79 %.

Der geldwerte Vorteil ermittelt sich wie folgt:

 
Maßstabszinssatz 1,79 %
Abzgl. 4 % Bewertungsabschlag - 0,07 %
Gekürzter Maßstabszinssatz[5] 1,72 %
1,72 % v. 65.000 EUR 1.118,00 EUR
Abzgl. Zinszahlung des Arbeitnehmers (1,5 % v. 65.000 EUR) - 975,00 EUR
Geldwerter Vorteil 143,00 EUR
Geldwerter Vorteil im März des Abschlussjahres (1/12 v. 143 EUR) 11,92 EUR

Der geldwerte Vorteil ist bei Tilgung des Arbeitgeberdarlehens für die Restschuld neu zu ermitteln. Beim geldwerten Vorteil von 11,92 EUR handelt es sich um einen Sachbezug. Dieser ist in die Berechnung der 50-EUR-Freigrenze einzubeziehen.

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