1 Beitragsrechtliche Bewertung
Ob Auslösungen zur Sozialversicherung beitragspflichtig sind, richtet sich nach der lohnsteuerrechtlichen Beurteilung.
2 Beitragsfreie Auslösung
Handelt es sich um Reisekostenvergütungen oder um Mehraufwendungen anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, sind Auslösungen beitragsfrei. Voraussetzung dafür ist, dass die Auslösungen höchstens in Höhe der vom Arbeitnehmer absetzbaren Werbungskosten erfolgt.[1]
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