Begriff

Die Ausbildungsförderung ist eine staatliche Unterstützung. Sie kommt für Schüler, Studenten und Auszubildende in Betracht, wenn ihnen die notwendigen Mittel nicht von anderer Seite zur Verfügung stehen, um den Lebensunterhalt und die Ausbildung zu bestreiten. Mit der Ausbildungsförderung wird sichergestellt, dass auch junge Menschen aus sozial schwachen Familien eine Ausbildung entsprechend ihren Neigungen aufnehmen können.

Der Anspruch hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Einkommens- und Vermögenssituation der Eltern,
  • Größe der Familie,
  • Wohnung des Antragstellers bei den Eltern oder außerhalb des Wohnorts und
  • Familienstand (ledig, verheiratet) und ggf. das Einkommen des Ehepartners.

Hierbei sind jedoch Ausnahmen möglich.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzlichen Regelungen befinden sich im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sowie in ergänzenden Verordnungen (Einkommensverordnung, Härteverordnung).

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