Der BAföG-Antrag muss beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. An allen Hochschulen gibt es diese BAföG-Ämter, zumeist als Abteilung des Studentenwerks. Sie geben vor Studienbeginn auch Auskunft darüber, ob ein Antrag auf BAföG-Förderung Aussicht auf Erfolg hat.

Für Schüler ist das Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern zuständig. Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung sind bei gesondert bestimmten Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen.

 
Hinweis

Zahlung einer Abschlagzahlung

In Einzelfällen kann bei der Antragstellung zu Beginn eines Ausbildungsabschnitts oder nach einer Unterbrechung der Ausbildung die Bewilligung nicht innerhalb von 6 Kalenderwochen erfolgen oder nicht binnen 10 Kalenderwochen gezahlt werden. In solchen Fällen wird in der Zwischenzeit für 4 Monate Ausbildungsförderung in Höhe von max. 80 % des voraussichtlich zustehenden Bedarfs unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt.

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