Überblick

Jedes größere Unternehmen und jede Behörde muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Das gilt in Deutschland und – das ist neu – mit Abstrichen auch in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten, wenn ab dem 25. Mai 2018 die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gültig wird. In diesem Gesetz sind die Aufgaben und Pflichten des Beauftragten definiert. Aus deutscher Sicht ändert sich gegenüber der früheren Rechtslage nichts Gravierendes, aber der Gesetzeswortlaut ist detaillierter gefasst als früher.

Neben den gesetzlich zwingenden Aufgaben ist es zulässig, den Tätigkeitskreis des Datenschutzbeauftragten auf freiwilliger Basis zu erweitern. Er kann dann beispielsweise Funktionen übernehmen, die das Gesetz eigentlich dem Verantwortlichen, das heißt der Geschäfts- oder Behördenleitung, zuweist. Das kann sinnvoll sein, um den Verantwortlichen zu entlasten und um die Kompetenzen in einer Hand zu bündeln.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge