Belegart Aufbewahrungsfrist
Arbeitszeitnachweise über 8 Stunden täglich 2 Jahre[1]
Bewirtungsbelege 10 Jahre[2]
Heimarbeit  
  • Entgeltbelege
3 Jahre nach dem Jahr der letzten Eintragung[3]
  • Personallisten
1 Jahr nach dem Jahr der Anlegung[4]
Jugendarbeitsschutzunterlagen  
  • Ärztliche Bescheinigungen
Bis zum 18. Geburtstag oder dem Ende der Beschäftigung[5]
  • Personenbezogene Unterlagen
2 Jahre nach der letzten Eintragung[6]
Personalakte Es besteht keine arbeitsrechtliche Pflicht, Personalakten des ausgeschiedenen Mitarbeiters noch eine bestimmte Zeit aufzubewahren
Schwerbehindertenverzeichnis Während der Dauer der Beschäftigung von Schwerbehinderten[7]
Zeugnisse des Arbeitnehmers 3 Jahre[8]
[3] § 13 Abs. 1 1. DVO HAG.
[4] § 9 Abs. 3 1. DVO HAG.

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