Rz. 117

Ansprüche auf Urlaubsabgeltung begründen keinen Anspruch auf Insolvenzgeld. § 166 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ist eindeutig. Danach hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Insolvenzgeld für Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat. Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist ein Anspruch, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht (§ 7 Abs. 4 BUrlG).[1] Dasselbe gilt für den in Geld abzugeltenden Schadensersatzanspruch.

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