Rz. 238

Nach einer älteren Rechtsprechung des BAG konnte die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem ausländischen Arbeitnehmer sachlich gerechtfertigt sein, wenn für die sachgerechte Erbringung der Arbeitsleistung ein aktueller Bezug des Arbeitnehmers zu den Verhältnissen seines Heimatlands erforderlich war. Das wurde z. B. angenommen bei der Beschäftigung von ausländischen Redakteuren einer Rundfunkanstalt, die für das Ausland bestimmte Sendungen als Reporter, Interviewer, Übersetzer und Sprecher vorbereiteten und durchführten. Der Sachgrund für die Befristung wurde darin gesehen, dass nach einer bestimmten Abwesenheitsdauer vom Heimatland das aktuelle Sprach- und Kulturwissen verloren gehe.[1]

 

Rz. 239

In neueren Entscheidungen hat das BAG diese Rechtsprechung relativiert.

Zur Befristung von Arbeitsverträgen mit Fremdsprachenlektoren nimmt das BAG nunmehr im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in ständiger Rechtsprechung an, dass die Gewährleistung eines aktuellen muttersprachlichen Unterrichts nicht geeignet ist, die Befristung zu rechtfertigen. Denn es gibt keine wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Annahme, dass der Aktualitätsbezug zum Heimatland nach einem längeren Aufenthalt in Deutschland nicht mehr gewährleistet ist, weil Kontakte mit dem Heimatland in der Muttersprache durch aktuelle Kommunikationsmittel und Medien aufrechterhalten werden können.[2]

Deshalb ist die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lektoren an Hochschulen unter dem Gesichtspunkt des kulturellen Austauschs sachlich nur gerechtfertigt, wenn die konkrete Lektorenstelle dem internationalen Austausch von Hochschulabsolventen dient.[3]

 

Rz. 240

Ist für die Tätigkeit allerdings aktualitätsbezogenes Spezialwissen erforderlich, das durch allgemeine Kommunikationsmittel oder gelegentliche Besuche im Heimatland nicht aufrechterhalten werden kann, kann dies die Befristung des Arbeitsverhältnisses nach wie vor rechtfertigen. Das wurde z. B. angenommen für Kenntnisse amerikanischer Pädagogik bei amerikanischen Lehrkräften an einer deutsch-amerikanischen Schule, die Elemente des deutschen und amerikanischen Schulwesens miteinander verbindet und in der Schüler verschiedener Nationalitäten soweit wie möglich gemeinsam unterrichtet werden.[4]

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