Die Kosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren hängen vom sog. Gegenstandswert bzw. Streitwert ab.

 
Hinweis

Regelstreitwert beträgt ein Bruttomonatsentgelt

Der Streitwert einer Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses beträgt üblicherweise ein Bruttomonatsentgelt des Anstellungsverhältnisses, aus dem das Zeugnis eingeklagt wird. Bei einer Klage auf Berichtigung eines bereits erteilten Zeugnisses kommt je nach dem Verhältnis der Bedeutung des konkreten Berichtigungsbegehrens zum Gesamtwert des Zeugnisses ein Abschlag von diesem sogenannten Regelstreitwert in Betracht.[1]

Wird ein Rechtsanwalt mit der Vertretung im Prozess beauftragt, entstehen für jede Instanz zumindest 2 Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die sich aus einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr nach unterschiedlichen Gebührensätzen auf Basis eines gesetzlichen Vergütungsverzeichnisses zusammensetzen. Wird ein Vergleich geschlossen, kommt eine Einigungsgebühr dazu. Zusätzlich kann der Rechtsanwalt eine Auslagenpauschale von 20 EUR beanspruchen. Gleiches gilt für etwaige Reisekosten des Rechtsanwalts, die ebenfalls noch hinzukommen können. Zu diesen Gebühren ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen.

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht müssen die eigenen Anwaltsgebühren von jeder Partei selbst getragen werden. Dies gilt auch für den Fall des Obsiegens; die erstinstanzlichen Anwaltsgebühren im Arbeitsgerichtsverfahren werden nicht von der unterlegenen Partei ersetzt.

2.1 Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

 
Bruttomonatsentgelt in EUR 1,3 Verfahrensgebühr (§§ 2, 13 RVG i. V. m. Nr. 3100 RVG) (ohne MwSt) 1,2 Terminsgebühr (§§ 2, 13 RVG i. V. m. Nr. 3104 RVG) (ohne MwSt) 1,0 Einigungsgebühr (§§ 2, 13 RVG i. V. m. Nr. 1003 RVG) (ohne MwSt)
  3.000,00 288,60 266,40 222,00
bis 4.000,00 361,40 333,60 278,00
bis 5.000,00 434,20 400,80 334,00
bis 6.000,00 507,00 468,00 390,00
bis 7.000,00 579,80 535,20 446,00
bis 8.000,00 652,60 602,40 502,00
bis 9.000,00 725,40 669,60 558,00
bis 10.000,00 798,20 736,80 614,00
bis 13.000,00 865,80 799,20 666,00
bis 16.000,00 933,40 861,60 718,00
[1] Stand 1.1.2021.

2.2 Gerichtsgebühren für das arbeitsgerichtliche Verfahren

 
Bruttomonatsentgelt in EUR Gerichtsgebühr in EUR
bis 3.000,00 238,00
bis 4.000,00 280,00
bis 5.000,00 322,00
bis 6.000,00 364,00
bis 7.000,00 406,00
bis 8.000,00 448,00
bis 9.000,00 490,00
bis 10.000,00 532,00
bis 13.000,00 590,00
bis 16.000,00 648,00
[1] Stand 1.1.2021.

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