Das Zwischenzeugnis entspricht inhaltlich dem Endzeugnis mit dem Unterschied, dass das Beschäftigungsverhältnis nicht enden, sondern – meist geändert – fortgesetzt wird. An der Erteilung eines Zwischenzeugnisses kann der Arbeitnehmer beispielsweise bei Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder bei Wechsel des Vorgesetzten ein besonderes berechtigtes Interesse haben. Verlangt ein Beschäftigter ein Zwischenzeugnis, muss er den Grund nennen, warum er ein solches beansprucht. Andernfalls kann das Zwischenzeugnis verweigert werden.

Das Zwischenzeugnis ist ein Zeugnis, das während des Bestands des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Es kann sich als einfaches Zwischenzeugnis auf Art, Aufgabenbereich und Dauer der Beschäftigung beschränken. In aller Regel werden jedoch Angaben über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers erforderlich werden; es handelt sich dann um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis.

Ein Zwischenzeugnis kann – im Gegensatz zu einem Endzeugnis – Bezug nehmen auf ein bereits zuvor erteiltes Zwischenzeugnis. Dies kann der Fall sein, wenn nach einem ersten Wechsel der Abteilung bereits ein Zwischenzeugnis erteilt wurde und nun ein weiteres ausgestellt wird wegen Vorgesetztenwechsels oder erneuter Änderung des Arbeitsbereichs.

Wechselt ein Beschäftigter in ein anderes Unternehmen innerhalb eines Konzerns, hängt die Frage, ob ein Zwischen- oder ein Endzeugnis ausgestellt wird, davon ab, ob durch den Wechsel ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird. Wird ein Beschäftigter "nur" entsandt, verbleibt arbeitsrechtlich jedoch bei seinem alten Arbeitgeber, dann besteht das Arbeitsverhältnis fort: Es ist ein Zwischenzeugnis auszustellen. Gleiches gilt, wenn der Beschäftigte Mitarbeiter der Holding ist und von dort aus in verschiedenen konzernabhängigen Unternehmen eingesetzt wird: Auch hier besteht das Arbeitsverhältnis fort.

Das Zwischenzeugnis unterscheidet sich vom Endzeugnis zunächst dadurch, dass als Überschrift der Begriff "Zwischenzeugnis" angeführt wird, um es von dem mit "Zeugnis" oder "Arbeitszeugnis" betitelten Endzeugnis deutlich abzugrenzen. Formal ist das Zwischenzeugnis im Präsens abzufassen, weil die bewertete Tätigkeit andauert und die bescheinigten Leistungen auch im Zeitpunkt der Zeugnisausstellung erbracht werden. Das Imperfekt ist zu benutzen, wenn ein bereits abgeschlossener Vorgang beschrieben wird, z. B. die frühere Tätigkeit bei wechselndem Aufgabenbereich. Statt der für Endzeugnisse typischen Schlussformulierung findet sich im letzten Absatz des Zwischenzeugnisses ein Passus, in dem der Anlass für seine Erteilung dargelegt wird. Außerdem kann im letzten Absatz ein besonderer Hinweis auf die besondere Qualifikation oder Wertschätzung des beurteilten Arbeitnehmers aufgenommen werden.

 
Praxis-Beispiel

Muster: Zwischenzeugnis

Frau Barbara Meier, geboren am 23.11.1968 in Sonthofen, wurde nach Abschluss ihrer kaufmännischen Ausbildung in unserem Werk in Freiburg mit Wirkung vom 1.9.2000 als Sachbearbeiterin in die Vertriebsadministration unseres Unternehmensbereichs übernommen.

Bereits nach kurzer Einarbeitungszeit konnten wir sie im Sachbereich "Kreditwesen, Mieten und Teilzahlungen" einsetzen. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind:

  • Mitwirkung bei der Überwachung unseres maschinellen Mahnverfahrens und den damit verbundenen Kundenreklamationskontakten,
  • Entscheidungsvorbereitung für die Festsetzung von Kundenkreditlimits, einschließlich Kontaktpflege mit Auskunfteien,
  • Führung der Miet- und Teilzahlungsakten und Kontrolle der Mietwertveränderung.

Frau Meier bewältigt diesen Aufgabenbereich mit sicherem Urteilsvermögen sachgerecht und zuverlässig. Sie vertritt die Interessen unserer Gesellschaft loyal und erfüllt ihre Aufgaben mit großem Engagement stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Aufgrund ihres ruhigen und freundlichen Wesens, ihrer ausgeglichenen Charakterstruktur und ihrer positiven Einstellung zur Arbeit erfreut sich Frau Meier bei Vorgesetzten und Kollegen einer gleichermaßen hohen Wertschätzung. Dies gilt auch für externe Gesprächspartner, die ihr verbindliches Auftreten sowie ihre guten Umgangsformen schätzen. Ihr persönliches Verhalten ist stets einwandfrei.

Dieses Zwischenzeugnis stellen wir Frau Meier auf besonderen Wunsch im Zusammenhang mit ihrer geplanten Weiterbildungsmaßnahme zur Vorlage bei der Industrie- und Handelskammer aus.

Freiburg, den 14.2.2024

Unterschrift Geschäftsführung

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