Der Zweck eines Zeitwertkontos ist der Aufbau eines Guthabens mit dem Ziel der Freistellung während des noch bestehenden Dienstverhältnisses. Dieser Zweck wird nur solange erfüllt, wie die dem Konto zugeführten Beträge auch durch Freistellung noch vollständig aufgebraucht werden können.

Bei Zeitwertkonten, bei denen die Beteiligten erkennbar die im Sozialversicherungsrecht festgelegten Anforderungen, insbesondere des § 7 Abs. 1a Satz 1 SGB IV (Angemessenheit des Arbeitsentgelts in der Freistellungsphase) einzuhalten beabsichtigen, geht die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen davon aus, dass eine Prognoseentscheidung entbehrlich ist.

Jährliche Prognoseentscheidung in anderen Fällen

Bei allen Vereinbarungen, wo dies nicht berücksichtigt wird und Zweck der Vereinbarung die Freistellung vor der Altersrente ist, ist eine jährliche Prognoseentscheidung zu treffen. Für diese meist erst kurz vor Beginn der vereinbarten Freistellung durchzuführende Prognose ist aus steuerlicher Sicht zum einen der ungeminderte Arbeitslohnanspruch (ohne Berücksichtigung der Gehaltsänderungsvereinbarung) und zum anderen der voraussichtliche Zeitraum der maximal noch zu beanspruchenden Freistellung heranzuziehen. Der voraussichtliche Zeitraum der Freistellung bestimmt sich dabei grundsätzlich nach der vertraglichen Vereinbarung. Das Ende des voraussichtlichen Freistellungszeitraums kann allerdings nicht über den Zeitpunkt hinausgehen, zu dem der Arbeitnehmer eine Rente wegen Alters nach dem SGB VI spätestens beanspruchen kann (Regelaltersgrenze). Jede weitere Gutschrift auf dem Zeitwertkonto wäre dann Einkommensverwendung und damit steuerpflichtiger Zufluss von Arbeitslohn.

 
Hinweis

Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile

Bei erfolgsabhängiger Vergütung ist neben dem Fixum auch der erfolgsabhängige Vergütungsbestandteil für die Prognoseentscheidung zu berücksichtigen. Die Finanzverwaltung beanstandet es dabei nicht, wenn insoweit der Durchschnittsbetrag der letzten 5 Jahre zugrunde gelegt wird. Wird die erfolgsabhängige Vergütung tatsächlich noch keine 5 Jahre gewährt oder besteht das Dienstverhältnis noch keine 5 Jahre, ist der Durchschnittsbetrag dieses Zeitraums zugrunde zu legen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge