Einschränkungen der Vertragsfreiheit finden sich im Hinblick auf den Arbeitnehmerschutz vor allem in gesetzlich normierten Abschluss- und Beschäftigungsverboten, wie z. B. dem Verbot der Beschäftigung von Kindern nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz oder von Müttern innerhalb der nachgeburtlichen Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz. Die Freiheit eines Vertragsabschlusses mit einem Ausländer, der keine Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis besitzt, wird durch die Regelungen zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer beschränkt.

Über derartige generelle Einschränkungen hinaus, kann der Grundsatz der Abschlussfreiheit in besonders gelagerten Einzelfällen durch sog. Abschlussgebote eingeschränkt sein. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt dies für die Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Ein Gebot zum Abschluss eines Arbeitsvertrags kann sich auch daraus ergeben, dass ein bestimmter Arbeitnehmer aus einem Sozialplan oder aus einem gerichtlichen Vergleich einen Wiedereinstellungsanspruch besitzt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber ggf. auf dem Rechtsweg zum Abschluss eines (neuen) Arbeitsvertrags gezwungen werden.

 
Achtung

Kollektivrechtliche Regelungen beachten

Im Einzelfall können sich die Einschränkungen des Grundsatzes der Vertragsfreiheit insbesondere aus tarifvertraglichen oder betrieblichen Abschlussge- und -verboten ergeben. Vor Abschluss eines Arbeitsvertrags sollte deshalb geklärt werden, ob und welche kollektivrechtlichen Regeln zu beachten sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge