Ziel der öffentlichen Arbeitsvermittlung ist es, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen. Die Agentur für Arbeit hat dabei die Eignung und Neigung der Arbeitsuchenden sowie die spezifischen Anforderungen der angebotenen Stellen zu berücksichtigen. Die Vermittlung steht als persönliche Dienstleistung in den Agenturen für Arbeit vor Ort zur Verfügung. Ein spezieller Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit berät Arbeitgeber auch im Betrieb.

 
Praxis-Tipp

Internetportal unterstützt bei Bewerbersuche und Stellenbesetzung

Die Bundesagentur für Arbeit bietet in ihrem IT-Portal (www.arbeitsagentur.de) einen internetgestützten Vermittlungsservice. Arbeitgeber haben darüber Zugang zu einer bundesweiten Bewerberbörse. Sie können zudem darüber Stellenangebote online aufgeben und den Bewerbungsprozess digital abwickeln. Auf Wunsch unterstützt der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit bei der Klärung von Anforderungen an Bewerber oder zu Strategien bei der Personalsuche und entwickelt gemeinsam mit Arbeitgebern eine Stellenanzeige. Das Stellenangebot kann online oder nur von den Agenturen für Arbeit geführt werden, die dann entsprechende individuelle Vermittlungsvorschläge unterbreiten; das Stellenangebot kann zudem anonym oder mit Kontaktdaten des Arbeitgebers geführt werden.

Arbeitnehmer können im IT-Portal gezielt nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in Regionen oder bestimmten Berufsfeldern suchen. Sie können ihr Bewerberprofil selbst verwalten und sich bei Arbeitgebern online bewerben.

Die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit hat Vorrang vor der Zahlung von Arbeitslosengeld oder von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Im Falle der Arbeitslosigkeit sind deshalb im Interesse der Beitragszahler zunächst alle zumutbaren Möglichkeiten der Vermittlung auszuschöpfen. Eine Ausnahme von diesem Vermittlungsvorrang gilt nur dann, wenn durch eine Maßnahme der Arbeitsförderung eine dauerhafte Eingliederung erreicht werden kann, insbesondere wenn der Arbeitslose einen Berufsabschluss in einer Weiterbildungsmaßnahme nachholen kann.[1]

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