Unter der Arbeitsvergütung sind alle Geld-, Sach- und Dienstleistungen des Arbeitgebers zu verstehen, die dieser als Gegenleistung für die in Erfüllung des Arbeitsvertrags erbrachten Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers erbringt. Soweit in verschiedenen Gesetzen die Begriffe "Arbeitslohn", "Arbeitsentgelt" oder "Bezüge" verwendet werden, sind diese gleichbedeutend mit dem Begriff der Arbeitsvergütung. Teilweise werden auch die Begriffe Gehalt, Bezahlung, Honorar, Gage oder Salär verwendet. Auch Vergütungen für Mehrarbeit, Überstunden und besondere Arbeitsformen (z. B. Rufbereitschaft) sind Teil der Arbeitsvergütung. Zum weiteren Kreis der Vergütung gehören sonstige Zuwendungen des Arbeitgebers wie z. B. Gratifikationen, Prämien, vermögenswirksame Leistungen oder (verbilligte) Arbeitgeberdarlehen. Allerdings können nicht alle Lohnbestandteile auf den Mindestlohn angerechnet werden.[1]

Die Arbeitsvergütung ist abzugrenzen von anderen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geleisteten Zahlungen, so vom Aufwendungsersatz wie z. B. Auslagenersatz für Reisekosten oder von Schadensersatzleistungen.

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