Das Krankenhaus führt ein Entlassmanagement durch. In diesem Rahmen bescheinigt der Krankenhausarzt eine Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen nach der Entlassung.[1] Er handelt dabei wie ein Vertragsarzt und verwendet den vereinbarten Vordruck oder meldet elektronisch. Der weiterbehandelnde Vertragsarzt ist entsprechend zu informieren. Während der Corona-Pandemie kann die Bescheinigung für bis zu 14 Tage ausgestellt werden (die Regelung ist zunächst längstens bis zum 31.12.2021 befristet).[2] Falls erforderlich, wird eine Folgebescheinigung ausgestellt. Der Krankenhausarzt ist dabei an die AUR gebunden.

Die Regelungen gelten entsprechend für die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung sowie für Ärzte in Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation bei Leistungen nach den §§ 40 Abs. 2 und 41 SGB V.

[2] § 8 Abs. 2 AUR.

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