Begriff

Arbeitssicherheit ist das Ziel des Arbeitsschutzes. Im engeren Sinne bedeutet dieses Ziel, den Arbeitnehmer vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Im weiteren Sinne bedeutet dieses Ziel, den Arbeitsplatz menschengerecht zu gestalten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Regelungen zur Arbeitssicherheit sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und im Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) sowie den Landesnichtraucherschutzgesetzen enthalten. Bedeutend sind auch die von den Berufsgenossenschaften aufgrund des SGB VII aufgestellten Unfallverhütungsvorschriften, das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die Röntgenverordnung (RöV) und das Gentechnikgesetz (GenTG).

Zum sozialen Arbeitsschutz siehe auch Arbeitszeit, Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz.

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