• Bei unmittelbarer Gefahr selbständig geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung treffen, wenn der Vorgesetzte nicht erreichbar ist.
  • Für Sicherheit und Gesundheit entsprechend den Informationen/Schulungen Sorge tragen.
  • Maschinen, Geräte, Arbeitsmittel etc. nur bestimmungsgemäß einsetzen und nutzen.
  • Gefahren, Mängel oder Defekte unverzüglich den Vorgesetzten oder Beauftragten melden.
  • Die für Sicherheit und Gesundheit zuständigen Personen unterstützen.

Neben den Pflichten stehen den Beschäftigten Rechte zu. Sie beziehen sich auf

  • Vorschlagsrecht gegenüber dem Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Kommunikations- und Anzeigerecht gegenüber der Behörde, sofern Gefahren oder Mängel innerbetrieblich trotz Meldung nicht behoben wurden.
  • Recht auf kostenfreie arbeitsmedizinische Vorsorge.

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