- Bei unmittelbarer Gefahr selbständig geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung treffen, wenn der Vorgesetzte nicht erreichbar ist.
- Für Sicherheit und Gesundheit entsprechend den Informationen/Schulungen Sorge tragen.
- Maschinen, Geräte, Arbeitsmittel etc. nur bestimmungsgemäß einsetzen und nutzen.
- Gefahren, Mängel oder Defekte unverzüglich den Vorgesetzten oder Beauftragten melden.
- Die für Sicherheit und Gesundheit zuständigen Personen unterstützen.
Neben den Pflichten stehen den Beschäftigten Rechte zu. Sie beziehen sich auf
- Vorschlagsrecht gegenüber dem Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
- Kommunikations- und Anzeigerecht gegenüber der Behörde, sofern Gefahren oder Mängel innerbetrieblich trotz Meldung nicht behoben wurden.
- Recht auf kostenfreie arbeitsmedizinische Vorsorge.
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