Begriff

Der Arbeitsschutz umfasst den sozialen Arbeitsschutz, der den Arbeitnehmer als abhängig Beschäftigten schützt und den technischen Arbeitsschutz, bei dem die Sicherheit am Arbeitsplatz im Vordergrund steht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Eine privatrechtliche Pflicht zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen zwischen den Vertragsparteien ergibt sich aus § 618 BGB.

Weiter gibt es öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers, die den technischen und sozialen Arbeitsschutz betreffen.

Der technische Arbeitsschutz ist hauptsächlich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) normiert. Darüber hinaus gibt es diverse Verordnungen, welche das Arbeitsschutzgesetz konkretisieren, z. B. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). § 22 SGB VII enthält Vorschriften über die Einsetzung von Sicherheitsbeauftragten. Wichtigste Vorschrift des medizinischen Arbeitsschutzes ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte und Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie wurde das Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKonG) geschaffen, das insbesondere das Arbeitsschutzgesetz abändert und zu großen Teilen zum 1.1.2021 in Kraft getreten ist.

Der soziale Arbeitsschutz ist z. B. im Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Mutterschutzgesetz (MuSchG), Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt.

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