Überblick

Die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht ab dem 1.7.2011 durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)[1] stellt eine der größten Reformen der Bundeswehr seit ihrer Gründung im Jahr 1955 dar. Sie bedeutet einen gravierenden Strukturwandel im personellen Bereich. Die allgemeine Wehrpflicht ist nunmehr auf den Spannungs- und Verteidigungsfall begrenzt. An ihre Stelle tritt ein freiwilliger Wehrdienst zwischen 6 und 23 Monaten, zu dem sich künftig auch Frauen melden können.

Der Zivildienst wurde ebenfalls ausgesetzt (nicht aufgehoben!) und auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall begrenzt.

Der neu geschaffene "Bundesfreiwilligendienst" (BFD) übernimmt viele Aufgaben des Zivildienstes.

[1] BGBl 2011 I S. 678.

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