Wie der Jugendfreiwilligendienst wird auch der Bundesfreiwilligendienst pädagogisch begleitet. Die Ausgestaltung dieser Begleitung wird in den zwischen dem Bund und den Einsatz- bzw. den Zentralstellen[1] zu schließenden Verträgen geregelt. Diese greifen zur Umsetzung auf die ihnen angeschlossenen Träger zurück. Im Rahmen dieser Betreuung und Begleitung übernimmt § 4 BFDG die qualitativen Standards der Jugendfreiwilligendienste. Die pädagogische Begleitung besteht aus fachlicher Anleitung, individueller Betreuung und Seminaren. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen können Freiwillige des Jugendfreiwilligendienstes, Freiwillige des Bundesfreiwilligendienstes und freiwillig Wehrdienstleistende gemeinsam an Seminartagen, insbesondere am Seminar zur politischen Bildung teilnehmen. Dabei sind 25 Seminartage für Freiwillige, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei 12-monatiger Dauer des Dienstes obligatorisch. Läuft der Dienst länger, erhöht sich die Zahl der Seminartage für jeden weiteren Monat um mindestens einen Tag. Bei einem kürzeren Dienst als 12 Monate verringert sich die Zahl der Seminartage für jeden Monat um 2 Tage.[2] Unter Berücksichtigung der Lebens- und Berufserfahrung kann für ältere Freiwillige die Gesamtzahl der Seminartage in angemessener Weise reduziert werden.[3]

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