Die Freiwilligen verrichten Hilfstätigkeiten (d. h. sie ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte[1]) in gemeinwohlorientierten Einrichtungen (insbesondere in der Kinder- und Jugendbetreuung), in Pflegeeinrichtungen (Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe), der Kultur- und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil-, Katastrophen- und des Umweltschutzes. Dabei soll der Bundesfreiwilligendienst gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BFDG arbeitsmarktneutral ausgestaltet werden. Darüber wird sichergestellt, dass niemand im Bundesfreiwilligendienst tätig wird, der damit seinen Lebensunterhalt bestreiten möchte. Um dies zu verhindern, findet eine regelmäßige Neubesetzung der Einsatzplätze statt. Die regelmäßige Dauer des Bundesfreiwilligendienstes beträgt 12 Monate, die zusammenhängend absolviert werden sollen.[2] Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, die regelmäßige Höchstdauer 18 Monate.[3] Er kann ausnahmsweise bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts begründet ist.[4] Darüber hinaus ist es möglich, mehrere Freiwilligendienste abzuleisten: bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bis zur Höchstgrenze von 24 Monaten. Diese Monate können auf einzelne Abschnitte von mindestens 3 Monaten Dauer verteilt werden, wenn dies im Rahmen eines einheitlichen pädagogischen Konzepts erfolgt. Nach dem 27. Lebensjahr kann im Abstand von 5 Jahren jeweils ein erneuter Freiwilligendienst bis zur Höchstgrenze von 24 Monaten abgeleistet werden.[5]

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