Ist der Rechtsstreit nicht entscheidungsreif, tritt das Gericht in die Beweisaufnahme ein. Dazu wird ein Beweisbeschluss verkündet. Ein vorheriger Beweisantrag ist nur beim Zeugenbeweis erforderlich. Bei den übrigen Beweismitteln (Urkunden, Sachverständiger u. a.) wird der Beweis durch die Behauptung einer Tatsache und die Benennung der Beweismittel angetreten.

Die Beweisaufnahme kann entweder gleich im Kammertermin oder i. d. R. in einem gesonderten Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme erfolgen. Kann die Beweisaufnahme nicht sofort stattfinden, so ist ein Termin zur weiteren Verhandlung sofort zu verkünden, der sich alsbald anschließen soll.[1]

Ist die Beweisaufnahme durchgeführt worden, erörtert das Gericht deren Ergebnis mit den Parteien und versucht i. d. R. nochmals auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits zu erreichen. Gelingt dies nicht, wird das Gericht nach geheimer Beratung ein Urteil treffen.

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