Begriff

Die Arbeitsförderung ist ein Kern der staatlichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Sie soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen.

Diesen Zielen dienen vorrangig die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Zahlreiche Instrumente und Leistungen richten sich dabei an Arbeitgeber. Sie können z. B. bei Ausbildung, Einstellung und Qualifizierung von Arbeitnehmern Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Arbeitsförderung ist eng mit der Arbeitslosenversicherung verzahnt und bildet mit dieser ein einheitliches Leistungssystem.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Arbeitsförderung einschließlich der Arbeitslosenversicherung ist im SGB III geregelt. Zu den Leistungen zählen u. a. die

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Das Leistungsspektrum der Arbeitsförderung ist über § 16 SGB II weitgehend in das System der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) übertragen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge