Für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen gelten generell besondere Förderkonditionen. Für sie kann der Eingliederungszuschuss bis zu 70 % und die Förderdauer bis zu 24 Monate betragen. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen kann die Förderdauer darüber hinaus auf bis zu 60 Monate, bei mindestens 55 Jahre alten schwerbehinderten Menschen auf bis zu 96 Monate erhöht werden. Der Zuschuss vermindert sich in diesen Fällen ab dem zweiten Förderjahr (bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erst ab dem dritten Förderjahr) um jeweils 10 % jährlich; er beträgt jedoch mindestens 30 % des Arbeitsentgelts.

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