Arbeitgeber können Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderten Menschen eine betriebliche Ausbildung oder Weiterbildung ermöglichen. Sie erhalten dafür Zuschüsse zu der Ausbildungsvergütung von regelmäßig bis zu 60 %, bei schwerbehinderten Menschen i. H. v. regelmäßig bis zu 80 % der Vergütung, einschließlich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung i. H. v. 20 % der berücksichtigungsfähigen Vergütung. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 100 % der Vergütung bezuschusst werden. Bei Übernahme in ein Anschlussarbeitsverhältnis kann ein Eingliederungszuschuss von bis zu 70 % des Arbeitsentgelts bis 12 Monate lang gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass bereits während der Aus- oder Weiterbildung Zuschüsse erbracht worden sind.[1]

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