Arbeitgeber haben Anspruch auf unentgeltliche Arbeitsmarktberatung, insbesondere zu Fragen der

  • Entwicklung des Arbeitsmarkts,
  • Gestaltung von Arbeitsbedingungen und
  • Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.

Mit dem technologischen und digitalen Wandel stehen auch Betriebe vor neuen Herausforderungen. Spiegelbildlich zur Weiterbildungsberatung für Arbeitnehmer steht mit der Qualifizierungsberatung deshalb ein Angebot für Arbeitgeber zur Verfügung, mit dem diese bei der Planung und Umsetzung betrieblicher Bildungsmaßnahmen unterstützt werden können.[1]

Daneben besteht Anspruch auf die unentgeltliche Nutzung der Vermittlungsdienste.[2]

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