Arbeitslohn kann unabhängig davon vorliegen, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt.

Laufender Arbeitslohn ist der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig fortlaufend zufließt.[1] Dazu gehören insbesondere

  • Monatsgehälter,
  • Wochen- und Tagelöhne,
  • Mehrarbeitsvergütungen,
  • Zulagen.

Einmalige Bezüge werden als sonstige Bezüge bezeichnet. Ein sonstiger Bezug ist der Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird. Zu den sonstigen Bezügen gehören insbesondere einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden.[2] Dazu gehören z. B.

  • 13. und 14. Monatsgehälter,
  • nicht fortlaufend gezahlte Gratifikationen und Tantiemen,
  • Jubiläumszuwendungen,
  • nicht fortlaufend gezahlte Urlaubsgelder und Entschädigungen zur Abgeltung nicht genommenen Urlaubs,
  • Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen,
  • nicht fortlaufend gezahlte Weihnachtszuwendungen,
  • Nachzahlungen und Vorauszahlungen, wenn sich der Gesamtbetrag oder ein Teilbetrag der Nachzahlung oder Vorauszahlung auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die in einem anderen Jahr als dem der Zahlung enden, oder wenn Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume des abgelaufenen Kalenderjahres später als 3 Wochen nach Ablauf dieses Jahres zufließt,
  • Zahlungen innerhalb eines Kalenderjahres als viertel- oder halbjährliche Teilbeträge.

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