Für die Einordnung als Arbeitslohn ist es unerheblich, in welcher Form die Einnahmen gewährt werden.[1] Einnahmen können somit alle Güter sein, die in Geld oder Geldeswert bestehen.

Einnahmen in Geld

Einnahmen, die in Geld bestehen, werden als Geldbezüge bezeichnet. Zu den Geldbezügen gehört vor allem der Barlohn. Dazu gehören aber auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Ebenfalls zu den Geldbezügen gehört die Auszahlung von Arbeitslohn in Fremdwährungen.[2]

Einnahmen in Geldeswert

Einnahmen, die nicht in Geld, sondern in Geldeswert bestehen, werden als geldwerte Vorteile oder als Sachbezüge bezeichnet. Dazu gehören z. B. Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge.[3]

Bei Gutscheinen und Geldkarten kommt es für die Einordnung als Geld- oder Sachbezug auf die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall an. Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die bestimmte weitere Kriterien erfüllen, sind Sachbezüge. Andernfalls handelt es sich um Geldbezüge.[4]

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