Die Arbeitnehmersparzulage für Vermögensbeteiligungen beträgt 20 % der angelegten vermögenswirksamen Leistungen, begrenzt auf maximal 400 EUR jährlich.[1]

Begünstigt sind folgende Anlageformen (Beteiligung am Produktivkapital):

  • Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen, einschließlich Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen[2]
  • Wertpapier-Kaufverträge[3]
  • Beteiligungs-Verträge[4] und
  • Beteiligungs-Kaufverträge.[5]

Maßgebend für den Zulagensatz ist das Jahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt werden. Das Datum des Vertragsabschlusses ist unbeachtlich.

 
Achtung

Erwerb steuerfreier Vermögensbeteiligungen nicht begünstigt

Steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligungen können mit vermögenswirksamen Leistungen erworben werden; sie rechnen jedoch nicht zu den zulagebegünstigten vermögenswirksamen Leistungen.

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