Arbeitnehmerähnliche Selbstständige müssen ihren Beitrag zur Rentenversicherung selbst tragen.[1] Die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Beiträge wird von den Rentenversicherungsträgern durch Prüfungen überwacht.[2] Die Prüfungen können auch bei vom Selbstständigen beauftragten Stellen durchgeführt werden (z. B. Steuerberater oder Rechenzentren), die z. B. die Meldungen zur Rentenversicherung erstatten oder die Beiträge zahlen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge