Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber können den Status des Erwerbstätigen von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin feststellen lassen, wenn Zweifel daran bestehen oder die Beteiligten sich nur absichern wollen, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung vorliegt. Auftraggeber und Auftragnehmer bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können im Rahmen einer Prognoseentscheidung bereits vor Aufnahme der Tätigkeit eine Feststellung des zu erwartenden Erwerbsstatus durch die Clearingstelle erlangen. Damit wird frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit geschaffen. Voraussetzung ist hierbei jedoch, dass ein schriftlicher Vertrag über das Auftragsverhältnis geschlossen wurde und die Umstände der beabsichtigten Vertragsdurchführung feststehen.[1] Für Ehegatten, Lebenspartner, Abkömmlinge und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist das Statusfeststellungsverfahren vorgeschrieben.

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