Der Betriebsunternehmer hat jeden Unfall in seinem Betrieb[1] oder den Verdacht auf eine Berufskrankheit dem zuständigen Unfallversicherungsträger binnen 3 Tagen anzuzeigen.[2]

Bei einer Betriebseröffnung hat der Unternehmer dem zuständigen Unfallversicherungsträger die für die Berufsgenossenschaft wesentlichen Angaben binnen einer Woche mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht gilt auch bei für den Unfallversicherungsträger relevanten Änderungen des Unternehmens.[3]

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