Seit 2014 ist das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) verpflichtend anzuwenden. Voraussetzung für den Abruf der ELStAM ist, dass sich der Arbeitgeber mit der aktuellen Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte registriert (sog. Elster-Authentifizierung). Der Registrierungsprozess erfolgt in 2 Schritten (mit einer E-Mail und einem PIN-Brief), dauert etwa eine Woche und muss innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen sein. Arbeitgeber, die ihre Lohnabrechnungen durch einen Dritten erstellen lassen, z. B. durch einen Steuerberater, benötigen keine eigene Registrierung. Hier reicht es aus, wenn sich der Dritte registriert, da dieser als Datenübermittler fungiert. Nach erfolgreicher Authentifizierung erhält der Arbeitgeber ein elektronisches Zertifikat. Mithilfe des Zertifikats ist nachvollziehbar, wer wann welche ELStAM abgerufen hat.[1]

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