Die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung nach § 28a SGB III ist bei der Arbeitsagentur schriftlich zu beantragen. Das Dokument verweist auf die jeweils aktuell gültigen amtlichen Vordrucke der Bundesagentur für Selbstständige, Auslandsbeschäftigte und für Pflegepersonen.

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