Altersteilzeit ist eine Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten.
Arbeitsrecht: Die Rahmenbedingungen der Altersteilzeit sind im Altersteilzeitgesetz (ATG) geregelt. Einzelheiten zur Umsetzung enthält die Durchführungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu den §§ 1–16 ATG (DA-ATG).
Lohnsteuer: Aufstockungsbeträge für Altersteilzeit können nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei gezahlt werden.
Sozialversicherung: Die Besonderheiten im Beschäftigungsverhältnis werden in § 7 Abs. 1a SGB IV geregelt. Beitragsrechtliche Sonderregelungen enthalten die §§ 163 und 168 SGB VI.
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