Der Arbeitgeber hat die steuerfreien Aufstockungsbeträge im Lohnkonto aufzuzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben.

Aufstockungsbeträge und Lohnsteuer-Jahresausgleich schließen sich aus

Die Zahlung steuerfreier Aufstockungsbeträge schließt eine Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber sowie des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs aus.

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