Leistet ein Arbeitnehmer innerhalb der Altersteilzeit Mehrarbeit, sind vor der Verbeitragung der Mehrarbeitsvergütung vorrangig die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge zu berechnen. Die Mehrarbeitsvergütungen wirken sich also nicht mindernd auf die zusätzlichen RV-Beiträge aus.

 
Praxis-Beispiel

Mehrarbeit

 
Bisheriges Vollzeitarbeitsentgelt 3.500 EUR
Regelarbeitsentgelt in der Altersteilzeit 1.750 EUR
Mehrarbeitsvergütung 400 EUR
Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen zur RV
Regelarbeitsentgelt 1.750 EUR
90 % der BBG RV 2024 (West) 6.795 EUR
Differenz zum Regelarbeitsentgelt 5.045 EUR
80 % des Regelarbeitsentgelts 1.400 EUR
Mehrarbeitsvergütung 400 EUR
Beitragspflichtige Einnahmen zur RV
(1.750 EUR + 1.400 EUR + 400 EUR)
3.550 EUR

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