Für einen Anspruch auf eine Altersrente müssen immer 2 Voraussetzungen erfüllt sein:
- persönliche Voraussetzungen (z. B. ein bestimmtes Lebensalter wird vollendet oder Vorliegen einer Schwerbehinderung),
- eine bestimmte Mindestversicherungszeit wurde zurückgelegt.[1]
Teilweise ist für den Anspruch auch vorausgesetzt, dass zusätzlich noch besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen vorliegen (z. B. eine gewisse Anzahl von Pflichtbeiträgen in einem bestimmten Zeitraum oder ab einem bestimmten Lebensalter).[2]
S. Wartezeit.
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